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'Schon gewusst?'
Bis 2015: Private Abwasserleitungen müssen geprüft werden

Herten. Materialschäden, Risse oder Blockaden durch Fremdkörper - typische
Schäden an Abwasserleitungen sind für die Eigentümer mit bloßen Auge nicht
sichtbar.

Laut Landeswassergesetz sind sie allerdings bis zum 31.12.2015
dazu verpflichtet private Abwasserleitungen, die Schmutz- und Mischwasser
(Schmutz- und Niederschlagwasser gemischt) führen, auf undichte Stellen zu
prüfen. Mängel müssen gegebenenfalls fachkundig saniert werden. Besondere
Vorsicht ist hier bei "dubiosen Haustürgeschäften" geboten.
Diese wurden in der Vergangenheit vermehrt im Bereich der Dichteprüfungen
angeboten. Denn nicht jeder, der so eine Dienstleistung anbietet, ist auch
sachkundig. Hohe Folgekosten und Aufpreise sind häufig Indizien für ein
unseriöses Unternehmen. Welche unabhängige Sanierungsfirmen es gibt,
erfahren Hausbesitzer beim Tiefbauamt der Stadt Herten.

auf dem Bild ist ein Eigenheim zu sehenDefekte Leitungen sind umweltbelastend: Schmutzwasser kann austreten und
dann im Boden versickern. Anders herum kann Grundwasser in das Kanalsystem
eindringen was zur Folge hat, dass Kläranlagen zusätzlich belastet werden.
Darüber hinaus steigt bei starken Regenfällen das Rückstaurisiko in
Kellerräumen. Aus diesem Grund sind alle Hauseigentümer verpflichtet, ihre
gesamte Grundstücks-Entwässerungsanlage überprüfen zu lassen. Dazu zählen
auch Rohre und Schächte, die unter dem Gebäude verlaufen und deshalb
schwerer zugänglich sind.

Die Prüfkosten liegen in etwa zwischen 300 und 500 Euro. Unabhängig davon
hängen die Kosten für eine eventuelle Sanierung von verschiedenen Faktoren,
wie Leitungsschaden und Zugänglichkeit, ab. Der finanzielle Aufwand sollte
Eigentümer nicht dazu verleiten, selbst Hand anzulegen: Oft richtet man
selbst Schaden an und verursacht so hohe Folgekosten. Sich frühzeitig um die
Dichteprüfung zu kümmern kann sich lohnen, da zum Ende der Frist (Dezember
2015) die Nachfrage und somit auch die Preise steigen können.  Hausbesitzer
können außerdem versuchen zu kooperieren und mit einem Sammelauftrag beim
Unternehmen ein vergünstigtes Angebot erfragen.

Bevor ein sachkundiger Prüfer beauftragt wird, müssen Eigner Informationen
über Zugänge und Verlauf zum Leitungsnetz einholen. Auch sollte geprüft
werden, ob die Gebäudeversicherung Leitungsschäden einschließt. Nach der
Dichteprüfung müssen die daraus resultierenden Dokumente zu Hause aufbewahrt
und bei Bedarf dem Tiefbauamt der Stadt vorgezeigt werden.

Die Stadt Herten weist darauf hin, dass sie in gesonderten Gebieten die
Fristen jederzeit verkürzen kann, zum Beispiel bei Verdacht auf
Leitungsschäden oder bei geplanten Kanalsanierungsmaßnahmen. Zu dem Thema
Grundstücksentwässerung bereitet sie für den Sommer 2010 eine
Informationsveranstaltung vor. Der Termin wird über die Tagespresse
rechtzeitig veröffentlicht.

Weitere Informationen gibt es bei

Georg Greiwe, Bereich Tiefbau / Stadtentwässerung, unter der Tel.: 0 23 66 /
303 425 oder per E-Mail: g.greiwe@herten.de

Weitere Informationen im Internet gibt es unter "Mehr dazu im Netz"


 

Quelle: Pressestelle der Stadt Herten

 
 Mehr dazu im Netz
Flyer für Private Abwasserleitungen (pdf-Datei)
NRW-Listen der Sachkundigen Dichtheitsprüfer
Internetseite des Kommunalen Netzwerkes Grundstückentwässerung - KomNetGEW
Die wasserechtliche Grundlagen in Nordrhein-Westfalen
Internetseite des Umweltministeriums NRW
 
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