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Ablauf eines Vorstellungsgesprächs
Jedes Vorstellungsgespräch
läuft nach einem mehr oder minder festen Muster ab.
Ein typischer Verlauf gliedert sich in etwa 10
thematische Phasen:
- Begrüßung
und Gesprächseinleitung
- Bewerbungsmotive und Leistungsmotivation
- Ausbildung und beruflicher Werdegang
- Persönlicher, familiärer und sozialer
Hintergrund
- Gesundheitszustand
- Berufliche Kompetenz und Eignung
- Informationen für den Bewerber
- Arbeitsbedingungen
- Fragen des Bewerbers
- Abschluss des Gesprächs und Verabschiedung
Natürlich kann, mit Ausnahme von Begrüßung und
Verabschiedung, die Reihenfolge variieren. Und nicht
jeder Personalentscheider wird Sie nach Ihrem
Gesundheitszustand fragen. Dennoch sollten Sie auf
diese Fragen vorbereitet sein.
AIDA
Eine Bewerbung heißt,
Sie machen Werbung für sich. Wie schaffen Sie das
am besten? In der Werbepsychologie gibt es eine gängige
Grundformel, die die wichtigsten Werbeziele auf den
Punkt bringt: AIDA. Diese sollten Sie sich bei allen
Ihren Bewerbungsschritten zu eigen machen.
A steht für attention: Sie wollen Aufmerksamkeit
erzeugen.
I für interest: Sie wollen Interesse an Ihrer
Person wecken.
D für desire: Sie wollen den Wunsch auslösen, Sie
persönlich kennen zu lernen.
A für action: Sie wollen eine konkrete Handlung
provozieren - die Einladung zum Vorstellungsgespräch.
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Absage
Sie haben eine Absage
erhalten? Das schmerzt. Die Gründe für eine Absage
auf Ihre Bewerbungsunterlagen, aber auch nach einem
Vorstellungsgespräch, können vielfältig sein. Ein
Mitbewerber verfügte etwa über eine bestimmte Schlüsselqualifikation
oder hatte einen Auslandsaufenthalt vorzuweisen.
Hat Ihre schriftliche Bewerbung nicht die letzte
Runde erreicht, hängen Sie sich ruhig mal ans
Telefon und versuchen Sie mehr über die
Auswahlkriterien herauszufinden. Das liefert Ihnen
unter Umständen einen Wissensvorsprung gegenüber
der Konkurrenz bei der nächsten Bewerbung.
Und nehmen Sie die Absage bloß nicht zu persönlich.
Anforderungen
Eine gute Stellenanzeige
führt alle wesentlichen Anforderungen auf, die für
die Vergabe der angebotenen Position erforderlich
sind. Leider gibt es nicht nur gute Stellenanzeigen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass wichtige fachliche
Anforderungen in der Ausschreibung fehlen, nehmen
Sie diese in Ihre Bewerbung mit auf, und belegen Sie
Ihre Kenntnisse durch Beispiele aus Ihrer
beruflichen Praxis.
Mit den persönlichen Anforderungen verhält es sich
grundsätzlich genauso. Finden Sie in einer Annonce
den Hinweis: "Wenn Sie zu unserem jungen Team
passen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung",
reicht der Nachweis Ihres geringen Alters noch nicht
aus. Besorgen Sie sich möglichst viele
Firmen-Informationen, und versuchen Sie
herauszufinden, worauf es dem Unternehmen bei der
Auswahl seiner Mitarbeiter ankommt.
Die in der Stellenanzeige aufgeführten
Anforderungen müssen Sie natürlich nachweisen können.
Beachten Sie aber den Unterschied von Muss- und
Kann-Anforderungen.
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Anschreiben
Als Richtlinien für das
Anschreiben gilt: Spannung erzeugen, Interesse
wecken, Freundlichkeit vermitteln. Stellen Sie alle
Argumente, die für Sie sprechen, kurz und knapp
dar. Es gilt den Personalchef in wenigen Sätzen zu
überzeugen. Faustregel: Das Anschreiben füllt nur
eine Seite.
Denken Sie daran, Ihren Ansprechpartner in der
Anrede persönlich zu nennen. Gegebenenfalls sollten
Sie sich vorab telefonisch
informieren, wer für Sie beim potenziellen
Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner ist.
Achten Sie unbedingt auf Rechtschreibung, Grammatik
und Zeichensetzung. Das Anschreiben legen Sie lose
ganz oben auf Ihre Unterlagen in die Mappe.
Arbeitsamt
Das Arbeitsamt hat sein
Monopol auf die Vermittlung offener Stellen längst
verloren. Private Arbeitsvermittler bauen ihre
Marktanteile in diesem Bereich immer weiter aus.
Dennoch kann sich bei Ihrer Stellensuche ein Blick
auf die bei der Behörde gemeldeten offenen Stellen
lohnen. Auch wenn Sie kein Kunde des Arbeitsamtes
sind, können Sie die Angebote im
Stelleninformationssystem studieren.
Wenn Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind,
sollten Sie die Möglichkeiten des Amtes auf jeden
Fall in Anspruch nehmen. Erwarten Sie aber nicht,
dass man Ihnen alle für Sie in Frage kommenden
Leistungen auf dem silbernen Tablett präsentiert.
Fragen Sie gezielt nach den Möglichkeiten, Ihre
Bewerbungskosten abzurechnen und ob Ihre Einstellung
gefördert würde. Es gibt verschiedene Programme,
die Arbeitgebern für die Einstellung von
Arbeitslosen erhebliche Gehaltszuschüsse anbieten.
Verlangen Sie auch Auskunft, ob für Sie Weiter-
oder Fortbildungsmaßnahmen angeboten werden. Der
abschlägige Bescheid eines Sachbearbeiters bedeutet
noch lange nicht, dass Sie keinen Anspruch auf die
nachgefragte Leistung haben. Ihre Interessen und die
des Amtes stimmen nur zum Teil überein. Das
Arbeitsamt will Sie als Kunden schnell wieder
loswerden, aber das möglichst kostengünstig. Den
ersten Aspekt sollten Sie nutzen, den zweiten
beachten. Informationen über Ihre Rechte erhalten
Sie im Übrigen bei Berufsverbänden wie
Gewerkschaften oder in der einschlägigen Literatur.
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Arbeitsbedingungen
Zu den Arbeitskonditionen
gehören Gehalt, Aufgabengebiet, Arbeitszeit, Probezeit,
Kündigungsfristen etc. Detailliert besprochen
werden diese Aspekte aber erst, wenn man wirklich in
die absolut engere Wahl der Bewerber gekommen ist.
Solche Rahmenbedingungen werden deshalb häufig in
einem zweiten Vorstellungsgespräch geklärt.
Arbeitsgericht
Der Gang vor das
Arbeitsgericht ist das letzte Mittel, wenn sich
Differenzen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
nicht einvernehmlich lösen lassen. Klassische
Streitpunkte sind immer wieder eine Betriebsratstätigkeit,
Kündigungen und Formulierungen im Zeugnis.
Streitpunkte ergeben sich nicht nur durch
vermeintliches oder tatsächliches Fehlverhalten der
Beteiligten, sondern auch durch zu ungenaue oder
fehlende Regelungen im Arbeitsvertrag.
Der Arbeitsgerichtsprozess ist oftmals die einzige Möglichkeit,
berechtigte Ansprüche gegen den Arbeitgeber
durchzusetzen, allerdings ist er für beide
Prozessbeteiligte mit Risiken verbunden. Ihre
Rechtsanwaltskosten müssen Sie hier immer selbst
tragen, sogar wenn Sie den Streitfall in allen
Punkten für sich entscheiden sollten. Jeder
Beweisantrag Ihres Prozessbevollmächtigten treibt
die Gebühren weiter in die Höhe. Diese sind
immerhin verbindlich festgelegt und bemessen sich
nach dem Streitwert. Erkundigen Sie sich deshalb bei
Ihrem Rechtsanwalt eingehend, welche Kosten tatsächlich
auf Sie zukommen und wie sinnvoll die jeweiligen
Anträge sind. Überlegen Sie sich grundsätzlich,
ob Sie das Geld überhaupt aufbringen können, wenn
Sie keinen Rechtsschutz durch eine private
Versicherung oder über Ihre Mitgliedschaft in einem
Berufsverband oder der Gewerkschaft haben.
Generell sollten Sie vor einer Klageerhebung alle Möglichkeiten
zu einer gütlichen Einigung ausschöpfen.
Zeugnisprozesse etwa halten viele Arbeitsrichter
(nicht zu unrecht) für prinzipiell vermeidbar. Wer
im Prozess zu erkennen gibt, dass er die Gelegenheit
zur außergerichtlichen Verständigung nicht
wahrnehmen wollte, hat vor Gericht meist schlechte
Karten.
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Arbeitslosigkeit
Eine vorübergehende
Arbeitslosigkeit besitzt heute längst nicht mehr
den Makel vergangener Jahre. Sie brauchen also nicht
mehr zu zittern, wenn Sie in Ihren Lebenslauf diesen
Eintrag machen müssen. Als Langzeitarbeitsloser
gelten Sie allerdings weiterhin als Problembewerber.
Entscheidend für Ihre Bewerbung wird es sein, wie
Sie die Zeit als Arbeitsloser genutzt haben. Eine
intensive Stellensuche kann sehr aufwendig sein und
mag Ihnen selbst als Zeitnachweis genügen. Den
Personalentscheidern gilt dies in aller Regel jedoch
nicht als ausreichend. Sie erwarten von Ihnen als
Stellenbewerber, dass Sie die beschäftigungslosen
Abschnitte in Ihrem Leben zum Ausbau Ihrer
Qualifikationen genutzt haben. Dabei kann es sich um
Maßnahmen des Arbeitsamtes handeln, um
Fortbildungsangebote privater Träger, um
Volkshochschulkurse oder auch um die eigenständige
Vervollkommnung Ihrer Kenntnisse, etwa in
Anwenderprogrammen. Dabei zählen natürlich nur die
Maßnahmen, die Ihrem beruflichen Fortkommen förderlich
sind. Der Töpferkurs auf den Kanaren mag für Sie
eine wertvolle Erfahrung gewesen sein, Ihre
Bewerbung als Physiker kann er jedoch nicht beflügeln.
Arbeitsproben
Werden Arbeitsproben in
der Stellenanzeige verlangt, bilden diese den
letzten, aber nicht unwichtigsten Bestandteil Ihrer
Unterlagen. Sie sollten aussagefähige, aber nicht
zu umfangreiche Belege Ihres Wirkens erbringen.
Für Bewerbungen auf künstlerische oder
journalistische Stellen kann die unaufgeforderte
Beifügung von Arbeitsproben geboten sein. Sinnvoll
ist ein solches Vorgehen auch, wenn Sie mit Kopien
von Veröffentlichungen Ihre Fachkompetenz im
Hinblick auf die angestrebte Position untermauern können.
Für Berufsanfänger gestaltet sich der Nachweis
praktischer Erfahrungen naturgemäß schwer. In
diesem Fall können Auszüge aus der Diplomarbeit
oder Praktikumsberichte das Bewerberprofil stärken.
Die Inhalte der eingereichten Unterlagen müssen
jedoch einen Bezug zur ausgeschriebenen Stelle
aufweisen.
Sie sollten sich jedoch nicht dazu hinreißen
lassen, die Gestaltung Ihrer schriftlichen
Unterlagen zur Darstellung Ihrer Originalität zu
missbrauchen. Es mag unter Umständen einem
Multimediaprogrammierer nützen, wenn er seine
Bewerbung als Animationsprogramm verschickt, in der
Regel erwarten die Firmen jedoch, dass Ihre
Bewerbung dem herkömmlichen Muster entspricht.
Für Bewerbungen auf künstlerische oder
journalistische Stellen kann die unaufgeforderte
Beifügung von Arbeitsproben geboten sein. Sinnvoll
ist ein solches Vorgehen auch, wenn Sie mit Kopien
von Veröffentlichungen Ihre Fachkompetenz im
Hinblick auf die angestrebte Position untermauern können.
Für Berufsanfänger gestaltet sich der Nachweis
praktischer Erfahrungen naturgemäß schwer. In
diesem Fall können Auszüge aus der Diplomarbeit
oder Praktikumsberichte das Bewerberprofil stärken.
Die Inhalte der eingereichten Unterlagen müssen
jedoch einen Bezug zur ausgeschriebenen Stelle
aufweisen.
Sie sollten sich jedoch nicht dazu hinreißen
lassen, die Gestaltung Ihrer schriftlichen
Unterlagen zur Darstellung Ihrer Originalität zu
missbrauchen. Es mag unter Umständen einem
Multimediaprogrammierer nützen, wenn er seine
Bewerbung als Animationsprogramm verschickt, in der
Regel erwarten die Firmen jedoch, dass Ihre
Bewerbung dem herkömmlichen Muster entspricht.
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Arbeitsvertrag
In den Arbeitsvertrag
sollten alle Absprachen aufgenommen werden, die Sie
mit dem Unternehmen hinsichtlich Ihrer dortigen
Beschäftigung getroffen haben.
Der Arbeitsvertrag sollte immer enthalten:
- Namen und Anschriften der Vertragspartner
- Beginn und Befristung des Arbeitsverhältnisses
- Den Arbeitsort
- Die Berufsbezeichnung
- Eine Beschreibung des Aufgabenbereiches
- Die zu leistende Arbeitszeit
- Welches Gehalt zu welchem Zeitpunkt zu zahlen
ist
- Die Urlaubstage
- Gewährte Sonderleistungen
- Hinweise auf Zusatzvereinbarungen, die mit
Inkrafttreten des Arbeitsvertrages wirksam
werden
- Die Kündigungsfristen
- Unterschriften der Vertragspartner mit Datum
des Abschlusses
Der Arbeitsvertrag kann darüber hinaus auch
enthalten:
- Die Dauer der Probezeit
- Hinweise auf die Geltung von Tarifverträgen,
wenn keine Tarifbindung für das Unternehmen
besteht
- Regelungen für Reisetätigkeit und deren
Abgeltung
- Regelungen im Krankheitsfall
- Auslagenersatz
- Schweigepflicht
- Ausstellung eines Arbeits- oder
Zwischenzeugnisses
- Freistellung von der Arbeit in besonderen Fällen
- Die Möglichkeit von unbezahltem Urlaub
- Nebenabreden
Geltung
Der Arbeitsvertrag unterliegt den Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB). Regelungen, die gesetzliche
Mindeststandards unterschreiten, können angefochten
werden. Die Tarifverbindlichkeit für Firmen, die
nicht Mitglied im jeweiligen Arbeitgeberverband
sind, ist von Branche zu Branche unterschiedlich.
Die tariflichen Vereinbarungen sind in aller Regel
deutlich günstiger für die Beschäftigten als die
Bestimmungen im BGB oder im Sozialgesetzbuch. Bei
Bedarf kann die Geltung von Tarifrecht im
Arbeitsvertrag festgelegt werden. Das kann für
einzelne Paragraphen geschehen oder generell mit
Bezug auf Mantel- und Gehaltstarifverträge. Ihr
Arbeitgeber ist jederzeit frei, Ihnen darüber
hinausgehende Leistungen zu bewilligen. Wenn
einzelne Bestimmungen weder im Arbeitsvertrag noch
tariflich festgelegt wurden, greifen automatisch die
gesetzlichen Regelungen.
Arbeitszeugnis
Ein Zeugnis muss immer
wohlwollend formuliert sein. So will es das Gesetz.
Dies hat zur Folge, dass alle Formulierungen auf den
ersten Blick positiv klingen. Zwischen den Zeilen
lesen, lautet hier das Motto."Frau Meier zeigte
für ihre Arbeit Verständnis und war mit Interesse
bei der Sache. Dabei bemühte sie sich immer, allen
Anforderungen gerecht zu werden." - Was gut
klingt, heißt im Klartext: Frau Meier war eine
faule, nichts leistende Versagerin.
Kommen Ihnen Formulierungen in Ihrem Zeugnis
"spanisch" vor, sollten Sie einen Experten
um Rat zu fragen.
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Assessment-Center
Das Assessment Center ist
ein besonders ausgedehnter Einstellungstest
und gilt als die modernste Variante des
Personalauswahlverfahrens. Es wird besonders bei der
Nachwuchsauslese für Führungspositionen
eingesetzt. Das Assessment Center kombiniert mündliche
Aufgaben wie Präsentationsübungen mit
schriftlichen Leistungs-, Intelligenz- und Persönlichkeitstests.
Werden Sie zu einem Assessment Center eingeladen,
stellen Sie sich auf einen ein bis zwei tägigen
Aufenthalt und viele wachsame Augenpaare ein. Sie
erledigen alle Aufgaben unter Beobachtung (in der
Regel drei bis sechs Personen). Das stehen Sie nicht
durch? Das muss nicht sein. Assessment Center
verlangen überwiegend eines von Ihnen:
Selbstdarstellung. Und die ist lernbar.
Auto
Auch das Auto ist
Ausdruck Ihrer Persönlichkeit. Denken Sie daran und
unterziehen Sie es vor dem Vorstellungstermin einem
kritischen Check. Ob Sticker oder einfach Rostbeulen
und Schlammkrusten, für Ihren fahrbaren Untersatz
gilt dasselbe wie für Ihre Kleidung.
Gepflegte Seriosität heißt das Zauberwort. Im
Zweifelsfall sollten Sie lieber auf Ihr Auto
verzichten und auf öffentliche Verkehrsmittel
umsteigen.
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